Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,7, Universität Siegen (Lehrstuhl für Medienrecht), Veranstaltung: Seminar im Fach Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich zunächst mit der Einordnung des Begriffes Reality TV als Untersuchungsgegenstand und diskutiert welche Merkmale auf das Format "Dschungelcamp" zutreffen. Im Zentrum steht die Fragestellung, ob das Format "Dschungelcamp" die Menschenwürde der Teilnehmer und der Zuschauer verletzt. Es stellt sich die Frage, in wie weit Authentizität und Inszenierung in solchen Formaten konvergieren und ob solche Grenzen noch klar erkennbar für das Publikum sind. Aufgrund dieser Entwicklung stellt sich auch die Frage nach den rechtlichen Grenzen solcher Formate, insbesondere hinsichtlich der Menschenwürde der Teilnehmer und der Zuschauer. Das Phänomen Realitätsfernsehen ist nicht nur im medienwissenschaftlichen Diskurs ein zentraler Untersuchungsgegenstand. Auch in der Gesellschaft wirft das Phänomen Realitätsfernsehen Fragen auf, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Relevanz Thema der öffentlichen Diskussion sind. Realitätsfernsehen findet nicht nur ein hohes Zuschauerinteresse, auch private Sendeanstalten haben erkannt, dass es ein Garant für hohe Einschaltquoten sein kann. Dabei setzen Sendeanstalten absichtlich auf Tabubrüche und spielen mit den Toleranzgrenzen der Zuschauer. Obwohl laut AGF und GfK im Jahr 2013 durchschnittlich 7,48 Millionen Zuschauer ab 3 Jahren das Format Dschungelcamp zuhause verfolgten, zeigt eine Studie des statistischen Bundesamtes, dass 57 Prozent der Zuschauer das Format für "geschmacklos" und nur 32 Prozent der Zuschauer es für "unterhaltsam" hielten.
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