Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,8, Internationale Fachhochschule Bad Honnef - Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Rechtsfolgen vorliegen, wenn Lieferfristen nicht eingehalten werden und Waren die Vertragspartner möglicherweise nicht pünktlich erreichen. Weiter werde ich auf die rechtlichen Grundlagen des HGB im Zusammenhang mit dem BGB bei Leistungsstörungen eingehen, welche Besonderheit das UN-Kaufrecht bei Leistungsstörungen vorsieht und wann es angewendet wird. Zum Schluss werde ich eine Zusammenfassung und rechtliche Stellungnahme formulieren. Die Sars-CoV-2 / COVID-19 Pandemie versetzt nicht nur die Bundesrepublik Deutschland nahezu in einen Stillstand, sondern die ganze Welt. Grenzen sind selbst innerhalb Europas geschlossen, das Bundesministerium für Gesundheit stuft mit einer Eil- Verordnung am 31.01.2020 das neuartige Coronavirus als meldepflichtige Krankheit gem. §6 ABS. 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes ein. Die Fußball-Bundesliga findet zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, später wird der Spielbetrieb vollständig eingestellt. Schulen, Kitas, Restaurants und Gaststätten, Hotels und verschiedene Einzelhändler werden per Allgemeinverordnungen der Bundesländer und Gemeinden geschlossen. Die Bundesländer und Kommunen sprechen Kontaktsperren für die Bevölkerung aus. Am Mittwoch, den 18.03.2020 wendete sich die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel in einer Fernsehansprache an die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Sie beschrieb die anzunehmenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Sars-CoV-2 / COVID-19 Pandemie wie folgt: "Für die Wirtschaft, die großen Unternehmen genau wie die kleinen Betriebe, für Geschäfte, Restaurants, Freiberufler ist es jetzt schon sehr schwer. Die nächsten Wochen werden noch schwerer. Ich versichere Ihnen: Die Bundesregierung tut alles, was sie kann, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern - und vor allem um Arbeitsplätze zu bewahren." Das Auswärtige Amt sprach eine weltweite Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland aus, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr zu rechnen war. Weltweite Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens war in vielen Ländern zu erwarten. Das Risiko, eine Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten zu können, war in vielen Destinationen sehr hoch.
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