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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund unterschiedlicher Vorteile entscheiden sich viele Familienunternehmen bei der Rechtsformwahl für die Kommanditgesellschaft (KG). Vorteilhaft ist unter anderem, dass aufgrund des § 161 Abs. 1 HGB lediglich der Komplementär als Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haftet, während nach § 171 Abs. 1 HGB die unmittelbare Haftung des oder der Kommanditisten auf eine bestimmte Vermögenseinlage beschränkt ist. Entstandene Verluste werden regelmäßig…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund unterschiedlicher Vorteile entscheiden sich viele Familienunternehmen bei der Rechtsformwahl für die Kommanditgesellschaft (KG). Vorteilhaft ist unter anderem, dass aufgrund des § 161 Abs. 1 HGB lediglich der Komplementär als Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haftet, während nach § 171 Abs. 1 HGB die unmittelbare Haftung des oder der Kommanditisten auf eine bestimmte Vermögenseinlage beschränkt ist. Entstandene Verluste werden regelmäßig unbeschränkt auf die Gesellschafter verteilt. Da jedoch die Haftung des Kommanditisten im Außenverhältnis grundsätzlich auf die Hafteinlage beschränkt ist hat der Gesetzgeber durch § 15a EStG die steuerliche Verlustnutzung eingeschränkt. Ziel dieser Ausarbeitung ist es, die wesentlichen Merkmale und Rechtsfolgen des § 15a EStG darzustellen und anhand dessen steuerliche praxisbezogene Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Die Arbeit gliedert sich in drei Kapitel. Nach der Einleitung werden in Kapitel 2 zunächst die Grundlagen des § 15a EStG erarbeitet. Die maßgeblichen Merkmale und notwendigen Hintergründe werden erläutert. Im abschließenden Kapitel 3 werden anhand der Erkenntnisse praxisbezogene Hinweise und Ideen skizziert.