Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berechnet der Vermieter im Formular "Anlage V" selbst. Es liegt also - zumindest teilweise - in seiner Hand, in welcher Höhe er Vermietungseinkünfte versteuert. Sind die Werbungskosten höher als die Mieteinnahmen, stellen sich Verluste ein, die mit anderen Einkünften ausgeglichen werden und so die Steuerlast drücken. Dies klappt bei Vermietungseinkünften ganz legal, ohne viel zu Tricksen. Besonders interessant sind Verluste, die nur auf dem Papier stehen, z. B. Abschreibungen auf das Gebäude. Aber auch Erhaltungsaufwendungen können zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Bei Vermietern steht die Rendite ihrer Immobilie im Vordergrund. Liegt der Steuersatz bei 50 %, sinkt die Rendite nach Steuern um die Hälfte. Wie sich das vermeiden lässt und vieles mehr dazu mehr in diesem Skript.