Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 2,6, Technische Universität Chemnitz (Philosophische Fakultät, Politikwissenschaft), Veranstaltung: Politische Systeme/Politische Institutionen - Zweite Kammern, Sprache: Deutsch, Abstract: Im November und Dezember des Jahres 2003 war die gesamte politische Szene der Bundesrepublik Deutschland in Aufruhr. Für die Regierung Schröder galt es im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss über Teile der Hartz-Gesetzgebung und die damalige Steuerreform zusammen mit der CDU/CSU und der FDP zu finden. Knapp fünf Jahre zuvor - nach der Landtagswahl in Hessen im Januar 1999 - hatte die rot-grüne Regierung die Mehrheit im Bundesrat verloren und war seitdem auch auf die Zustimmung von CDU/CSU-regierten Bundesländern im Bundesrat angewiesen. Auch in den Zeitungen ging es damals heiß her: Vom Umzug der Macht war in der ZEIT die Rede und DIE WELT betitelte den Vermittlungsausschuss als "große Kungelrunde". Während die Presse dem Verfahren mehrheitlich skeptisch gegenüberstand und -steht, gibt es nicht wenige Politiker, die den Vermittlungsausschuss schätzen. So gestand Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU), dass ihm die "Politik nirgends so viel Freude [macht] wie im Vermittlungsausschuss." Dennoch ließ sich die Große Koalition in der aktuell verabschiedeten Föderalismusreform nicht nehmen, durch klarere Zuständigkeiten zwischen Bund und den Ländern ein Vermittlungsverfahren in Zukunft unwahrscheinlicher zu machen. Da auch dieses Reformwerk in der Öffentlichkeit auf kein positives Echo stieß, stellt sich die Frage, wie das Vermittlungsverfahren grundsätzlich geplant war. Wie ist das Vorgang im Vergleich dazu in den USA geregelt? Und hätten nicht eventuelle Vorteile übernommen werden können? Diese Fragen sollen in der folgenden Arbeit analysiert werden.
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