Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,5, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena, Veranstaltung: Rechtliche Aspekte interfamiliarer Gewalt, Sprache: Deutsch, Abstract: Verhungert, Verdurstet, Eingesperrt. Der Begriff der Kindesmisshandlung weckt Gefühle der Betroffenheit, der Empörung oder auch des Zorns auf Eltern, die ihre Kinder so zurichten können, dass sie mit Knochenbrüchen, blauen Flecken, Brandwunden oder halb verhungert ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Die Kinderschutzdiskussionen kreisen in diesem Zusammenhang jedoch hauptsächlich um die Problemlagen von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch. Die Vernachlässigung von Kindern ist hierbei ein lange Zeit vernachlässigtes Phänomen. Dies mag damit zusammenhängen, dass die Vernachlässigung von Kleinkindern und Säuglingen in den Familien meist verborgen bleibt, es sei denn es kommt zum Extremfall – dem Tod des Kindes. „Vernachlässigung der Vernachlässigung“ hat sich in diesem Zusammenhang zu einer prägenden Doktrin erwiesen. Doch die körperliche Züchtigung scheint auf dem Rückzug und die passive Aggression löst die aktive ab. Prügelorgien weichen so mehr und mehr dem totalen Desinteresse und kleine verkotete Hungergespenster verkörpern das Spiegelbild einer zunehmend gleichgültigen Gesellschaft. Der Fall, der die Betrachtung der Kindesvernachlässigung untermauern soll, ging 1999 durch die Presse. Der gerade fünf Monate alte Christian starb im Großraum Stuttgart in der elterlichen Wohnung an Austrocknung und stellt damit einen der extremen Fälle von Vernachlässigung dar. Doch gerade hier werden die Verflechtungen von Ursachen und Folgen sowie die gravierenden Auswirkungen der Vernachlässigung besonders deutlich. Bei der Betrachtung dieses Falls stellt man sich unweigerlich die Frage, wie es im Sozialstaat Deutschland überhaupt zu einer solchen Situation kommen kann, wo hier Hilfesysteme bleiben und wie der Tod des Kindes hätte verhindert werden können. Der erste Teil der Arbeit soll unter Einbeziehung des Falls Christian Form, Ausmaß und Bedingungen von Vernachlässigung darstellen. Im zweiten Teil erfolgt eine Untersuchung der Folgen von Vernachlässigung in Hinblick auf die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder. Und abschließend sollen die rechtlichen Grundlagen möglicher Interventionen im Rahmen der Jugendhilfe, aber auch zukünftig vorstellbare Interventionsmöglichkeiten diskutiert werden.