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Referat (Handout) aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 12 Punkte, , Veranstaltung: AG im Referendariat - Vortrag, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vernehmungspsychologie stützt sich im wesentlichen auf systematische Praxisbeobachtungen, insbesondere sog. Vergleichsbefragungen, bei denen dieselbe Person zum selben Thema unter verschiedenen Situationsbedingungen befragt wurde. Experimente haben sich hingegen nur in Teilbereichen bewährt, die künstlich herbeigeführte Situation entspricht in psychologischer Hinsicht der Vernehmungsrealität häufig nicht in ausreichendem…mehr

Produktbeschreibung
Referat (Handout) aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 12 Punkte, , Veranstaltung: AG im Referendariat - Vortrag, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vernehmungspsychologie stützt sich im wesentlichen auf systematische Praxisbeobachtungen, insbesondere sog. Vergleichsbefragungen, bei denen dieselbe Person zum selben Thema unter verschiedenen Situationsbedingungen befragt wurde. Experimente haben sich hingegen nur in Teilbereichen bewährt, die künstlich herbeigeführte Situation entspricht in psychologischer Hinsicht der Vernehmungsrealität häufig nicht in ausreichendem Maße. Statistische Erhebungen spielen im Rahmen der Vernehmungspsychologie eine geringere Rolle als die Kasuistik. Das Material der Vernehmungspsychologie wird im wesentlichen aus Strafverfahren gewonnen. In diesen wird - im Unterschied zum Zivilverfahren - der Zeuge in der Regel mehrmals vernommen, so daß Vergleiche überhaupt erst möglich werden. Die Aussagepsychologie ist nicht in der Lage, einen Katalog zu erstellen, anhand dessen sich optimale Ergebnisse erzielen ließen, die Vernehmungsmethode ist in der Praxis weitgehend von persönlicher Berufserfahrung bestimmt.