Die meisten Versicherungsbeiträge sind absetzbar, doch kaum jemand weiß, welche und in welcher Höhe. Zunächst ist festzuhalten: Der Gesetzgeber begünstigt nur existentiell bedrohliche Risiken, die als Vorsorgeaufwendungen bezeichnet werden. Nicht steuerbegünstigt sind z. B. Sachversicherungen (Versicherung von Hausrat oder anderen privaten Gegenständen). Denn Beschädigung oder Verlust von Gegenständen im privaten Bereich erscheinen dem Gesetzgeber nicht existenziell bedrohlich. Wohl aber begünstigt sind Aufwendungen für das Alter und die Gesundheit, auch Haftpflichtrisiken gelten als bedrohlich. Der Abzug von Versicherungsbeiträgen ist aber nicht nur durch die Art des Risikos eingeschränkt, sondern auch durch Höchstbeträge, damit Besserverdienende nicht durch hohe Beiträge nicht gerechtfertigte Steuervorteile erzielen können. Dies zusammen macht es nicht einfach, schnell einen Überblick zu gewinnen. Dazu mehr in diesem Skript.
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