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Die Verbände der Versicherungswirtschaft zeichnen sich durch eine besondere Marktnähe aus, indem sie seit jeher auch als Basis unternehmensübergreifenden Kooperationen dienen, die den Betrieb des Versicherungsgeschäfts erst ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wurden mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für die Versicherungswirtschaft vier typische Kooperationsformen zwischen 1993 und 2010 vom Kartellverbot freigestellt. Eine neue Gruppenfreistellungsverordnung, die seit dem 1. 4. 2010 in Kraft ist, stellt demgegenüber nur noch zwei Kooperationsformen, namentlich die gemeinsame…mehr

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Produktbeschreibung
Die Verbände der Versicherungswirtschaft zeichnen sich durch eine besondere Marktnähe aus, indem sie seit jeher auch als Basis unternehmensübergreifenden Kooperationen dienen, die den Betrieb des Versicherungsgeschäfts erst ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wurden mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für die Versicherungswirtschaft vier typische Kooperationsformen zwischen 1993 und 2010 vom Kartellverbot freigestellt. Eine neue Gruppenfreistellungsverordnung, die seit dem 1. 4. 2010 in Kraft ist, stellt demgegenüber nur noch zwei Kooperationsformen, namentlich die gemeinsame Statistikarbeit und Versicherungspools, vom Kartellverbot frei. Die Erstellung und Bekanntgabe von Muster-Versicherungsbedingungen und die Kooperation bei Sicherheitsvorkehrungen unterfallen damit nicht mehr der Gruppenfreistellung. Der Autor untersucht, ob die - in der deutschen Versicherungswirtschaft und der Literatur heftig kritisierte - Einschränkung des Anwendungsbereichs der Versicherungs-Gruppenfreistellungsverordnung aus wettbewerbspolitischer Perspektive gerechtfertigt ist. Hierzu werden vermeintliche und tatsächlich bestehende Besonderheiten der Versicherungswirtschaft näher beleuchtet. Daneben stellen sich aber auch grundsätzliche Fragen nach der Bedeutung von Rechtssicherheit und sektorspezifischen Gruppenfreistellungsverordnungen im System der Legalausnahme. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an politische Entscheidungsträger, insbesondere die Europäische Kommission, sowie an Versicherungsverbände und darüber hinaus an diejenigen, die sich mit wettbewerbspolitischen Fragestellungen der Versicherungswirtschaft auseinandersetzen.

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Autorenporträt
Dr. Jens Ole Rauh schloss im Jahre 2006 mit dem ersten juristischen Staatsexamen sein Studium der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover ab. 2007 trat er in den juristischen Vorbereitungsdienst am OLG Celle ein. Es folgten Stationen u. a. bei der Deutschen Auslandshandelskammer in Shanghai und bei der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer. Das zweite juristische Staatsexamen erfolgte 2009. Anschließend nahm Dr. Rauh eine Tätigkeit als wis¬senschaftlicher Mitarbeiter am Kompetenzzentrum für Versicherungswissenschaften, Hannover, und als Doktorrand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Kartellrecht, Versicherungs-, Gesellschafts- und Regulierungsrecht von Prof. Dr. Torsten Körber an der Georg-August-Universität Göttingen auf (Promotion 2012). Prof. Dr. J.-Matthias Graf von der Schulenburg ist Direktor des "Instituts für Versicherungsbetriebslehre" der Leibniz Universität Hannover und Geschäftsführer des "Kompetenzzentrums Versicherungswissenschaften".