Die Verbände der Versicherungswirtschaft zeichnen sich durch eine besondere Marktnähe aus, indem sie seit jeher auch als Basis unternehmensübergreifenden Kooperationen dienen, die den Betrieb des Versicherungsgeschäfts erst ermöglichen. Vor diesem Hintergrund wurden mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für die Versicherungswirtschaft vier typische Kooperationsformen zwischen 1993 und 2010 vom Kartellverbot freigestellt. Eine neue Gruppenfreistellungsverordnung, die seit dem 1. 4. 2010 in Kraft ist, stellt demgegenüber nur noch zwei Kooperationsformen, namentlich die gemeinsame Statistikarbeit und Versicherungspools, vom Kartellverbot frei. Die Erstellung und Bekanntgabe von Muster-Versicherungsbedingungen und die Kooperation bei Sicherheitsvorkehrungen unterfallen damit nicht mehr der Gruppenfreistellung. Der Autor untersucht, ob die - in der deutschen Versicherungswirtschaft und der Literatur heftig kritisierte - Einschränkung des Anwendungsbereichs der Versicherungs-Gruppenfreistellungsverordnung aus wettbewerbspolitischer Perspektive gerechtfertigt ist. Hierzu werden vermeintliche und tatsächlich bestehende Besonderheiten der Versicherungswirtschaft näher beleuchtet. Daneben stellen sich aber auch grundsätzliche Fragen nach der Bedeutung von Rechtssicherheit und sektorspezifischen Gruppenfreistellungsverordnungen im System der Legalausnahme. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an politische Entscheidungsträger, insbesondere die Europäische Kommission, sowie an Versicherungsverbände und darüber hinaus an diejenigen, die sich mit wettbewerbspolitischen Fragestellungen der Versicherungswirtschaft auseinandersetzen.
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