Das Bundesjustizministerium hat im Februar 2006 die Eckpunkte für die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgelegt. Geplant sind unter anderem eine Erhöhung der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, eine erhöhte Beratungsqualität sowie die Abschaffung des Policenmodells und des "Alles-oder-nichts-Prinzips". Die Versicherungsbranche begrüßt die Reform einerseits, sieht aber andererseits einige der geplanten Neuerungen sehr kritisch.
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