Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Zentrum für Business and Law), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit untersucht, inwieweit dem Steuerpflichtigen Streitbeilegungsinstrumente zur Verfügung stehen, mit denen die Doppelbesteuerung vermieden oder beseitigt werden kann. Hierzu werden vorab kurz zwei weitverbreitete Themenkomplexe für Doppelbesteuerungstatbestände dargestellt und auf aktuelle Entwicklungen im Rahmen der BEPS-Initiative hingewiesen. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt dann auf der Analyse der sogenannten Verständigungs- und Schiedsverfahren. Hierbei werden Aufbau, Ablauf und Bedeutung in der Praxis untersucht. Aufgrund der Existenz unterschiedlicher Rechtsquellen wird analysiert, welche relevanten Unterschiede sich bei den Verfahren ergeben können. Im Anschluss wird aufgezeigt, welche alternativen Verfahren dem Steuerpflichtigen neben dem Verständigungs- und Schiedsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten noch zur Verfügung stehen. Der Vollständigkeit halber und aufgrund ihres systematischen Zusammenhangs werden nachfolgend kurz weitere, aus dem Abkommensrecht resultierende, Abstimmungsmöglichkeiten in- und ausländischer Finanzbehörden dargestellt. Nach der Darstellung wichtiger Problemfelder schließt die Arbeit mit der Formulierung umfangreicher Handlungsempfehlungen. Diese sollen dem Steuerpflichtigen ermöglichen, seine vorhandenen Wahlrechte und Entscheidungsspielräume im besten Sinne auszuüben. Ein bedeutender Aspekt ist in diesem Zusammenhang die Analyse des Zusammenspiels mit dem nationalen Rechtsbehelfsverfahren. Grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit ist tägliche Realität deutscher Unternehmen. Die Tatbestände möglicher Auslandsberührung sind facettenreich und erstrecken sich sowohl auf die Beschaffungs- als auch die Absatzebene, auf Investitions- und Kooperationstätigkeiten oder die Mitarbeiterentsendung. Da jede wirtschaftliche Tätigkeit auch eine steuerliche Relevanz besitzt, ergeben sich vielfältige Anknüpfungspunkte unterschiedlicher Staaten. Diese wecken - seien es berechtigte oder unberechtigte - Begehrlichkeiten und Ansprüche der jeweiligen Fisci. Hieraus resultiert in vielen Fällen eine Doppelbesteuerung. Kann die Doppelbesteuerung nicht durch eine Einigung oder Korrektur auf unilateralem Wege beseitigt werden, kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen dem Steuerpflichtigen und der in- und/oder ausländischen Finanzverwaltung.
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