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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit fragt danach, ob Hartz-IV-Sanktionen gegen die Menschenwürde verstoßen, die doch verfassungsmäßig vom deutschen Staat garantiert wird. Zur Bearbeitung dieser Frage, die nur partiell und nicht vollständig erfolgen kann, wird sich mit Thesen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt. Sind zeitlich begrenzte Sanktionen bis 30 Prozent nicht immer noch eine unzumutbare Härte für Menschen, die von…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit fragt danach, ob Hartz-IV-Sanktionen gegen die Menschenwürde verstoßen, die doch verfassungsmäßig vom deutschen Staat garantiert wird. Zur Bearbeitung dieser Frage, die nur partiell und nicht vollständig erfolgen kann, wird sich mit Thesen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt. Sind zeitlich begrenzte Sanktionen bis 30 Prozent nicht immer noch eine unzumutbare Härte für Menschen, die von Armut bedroht bzw. betroffen sind? Aufgrund der differenzierten gesetzlichen Regelungen zu Hartz-IV-Sanktionen bezieht sich diese Arbeit wie auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls nur auf über 25-jährige Leistungsberechtigte nach SGB II und nur auf die Leistungsminderungen nach den §§ 31, 31a, 31b SGB II. Während einige Schlussfolgerungen durchaus auf andere Leistungsberechtigte von Sozialleistungen bzw. auf andere Sanktionsregelungen zutreffen können, müsste das dennoch im Einzelnen betrachtet werden. Wer nicht aktiv und nach Einschätzung der Behörden in zumutbarem Maße an der Beseitigung seiner oder ihrer Hilfebedürftigkeit mitwirke (in der Regel durch Suche und Aufnahme einer Erwerbsarbeit), hat mit Kürzungen seiner oder ihrer Sozialleistungen zu rechnen. Da jedoch eine, wenn auch vorübergehende, Kürzung einer existenzsichernden Sozialleistung mit der im Grundgesetz verankerten Würde des Menschen kollidiert, musste sich schließlich das Bundesverfassungsgericht diesem Problem widmen. Am 05. November 2019 entschied das Bundesverfassungsgericht über die Hartz-IV-Sanktionen, konkreter über den Paragraphen zu den Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen (§ 31a SGB II) in Verbindung mit den Paragraphen zu Pflichtverletzungen und dem Beginn und der Dauer der Minderung (§§ 31, 31b SGB II) und erklärte sie für teilweise verfassungswidrig. Doch das 59 Seite lange Urteil kann nur eine Momentaufnahme davon bieten, wie die Judikative aktuell die Gewichtung der im Konflikt liegenden Normen setzt. Der gesellschaftliche Diskurs geht trotzdem weiter, das zeigen die kontroversen Reaktionen. Mehrere Organisationen und Parteien befürworten weiterhin eine vollständige Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen bzw. die Überarbeitung der Regelungen.
Autorenporträt
B.A. Geschlechterforschung und Ethnologie 2013 M.A. Geschlechterforschung 2018 Weiterbildung zur rechtlichen Betreuerin und Sozialberaterin (IKOME) 2018 B.A. Soziale Arbeit voraus. Abschluss 2022