Die Vertragsfreiheit ist für das Privat- und Wirtschaftsrecht elementar. Doch welchen Platz und welche Gestalt hat die Vertragsfreiheit im Gefüge des Unionsrechts? Wie wirkt sie sich auf die Ausgestaltung und Anwendung des Privatrechts der EU und ihrer Mitgliedstaaten aus? Jan D. Lüttringhaus zeigt auf, dass die Unionsrechtsordnung die rechtsgeschäftliche Privatautonomie als Jedermannsfreiheit garantiert und ein ausgefeiltes System zu ihrer Materialisierung bereithält: Um werthaltige Vertragsfreiheit sicherstellen zu können, bedient sich das Unionsrecht sowohl eigener Instrumente als auch solcher des mitgliedstaatlichen Privat- und Zivilprozessrechts. Neben rechtsvergleichenden Betrachtungen untersucht der Autor dieses Phänomen insbesondere am Beispiel des deutschen Bürgerlichen Rechts und der Zivilprozessordnung. Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaft in Passau, Aix-en-Provence, Bonn, New York; 2009 Promotion; 2011 Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft; 2017 Habilitation; 2007-09 Assistent sowie seit 2011 Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.
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