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Vertragsschluss bei Internet-Auktionen (eBook, PDF) - Ohrmann, Christoph
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: vollbefriedigend - 11 Pkt., Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Internet-Auktionen erfreuen sich ungebrochener Beliebtheit und verzeichnen in Deutschland ein kontinuierliches Wachstum. Als vor mehr als fünf Jahren die ersten Unternehmen sich einen virtuellen Marktplatz schufen und die Zahl der Internetzugänge noch gering war, konnte noch keiner die explosionsartige Entwicklung vorhersehen. Einstmals als Tummelplatz für private Sammelbegeisterte belächelt,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: vollbefriedigend - 11 Pkt., Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Internet-Auktionen erfreuen sich ungebrochener Beliebtheit und verzeichnen in Deutschland ein kontinuierliches Wachstum. Als vor mehr als fünf Jahren die ersten Unternehmen sich einen virtuellen Marktplatz schufen und die Zahl der Internetzugänge noch gering war, konnte noch keiner die explosionsartige Entwicklung vorhersehen. Einstmals als Tummelplatz für private Sammelbegeisterte belächelt, ist das Ersteigern im Internet heutzutage längst salonfähig und für viele Menschen zum Hobby geworden. Mittlerweile leben mehr als 10.000 Menschen hierzulande hauptberuflich vom professionellen Anbieten und Ersteigern. Der Weltmarktführer eBay registrierte im 3. Quartal 2003 mehr als 11 Millionen Nutzer allein in Deutschland und steigerte im darauf folgenden Geschäftsjahr seinen Umsatz weltweit auf über 800 Millionen US Dollar. Somit ist erkennbar, dass Internet-Auktionen ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor und Bestandteil unserer modernen Gesellschaft geworden sind, bieten sie dem Kunden doch die Möglichkeit, einfach und bequem von zu Hause aus Waren zu erstehen. Doch gerade dieser Umstand birgt auch Risiken für den Verbraucher in sich. Meist versteckt sich sein Vertragspartner hinter einem ominösen, nichts sagendem Benutzernamen und auch die Ware kann er nicht, wie gewohnt, in die Hände nehmen und auf Qualität und Funktionstauglichkeit begutachten. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, sind vom Gesetzgeber Normen für den Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr erlassen worden. Insbesondere die Regelungen des Fernabsatzes, §§ 312b ff. und deren statuierte Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr sollen den Verbraucher schützen. Gegenstand dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, wie und unter welchen Voraussetzungen ein Vertragsschluss bei einer Internet- Auktion zustande kommt.