Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das "Internet der Dinge" und die "Industrie 4.0" sind zurzeit zwei der aktuellsten Trendbegriffe, welche immer größeren Einzug in unser Leben erhalten. Neben den bekannten vernetzten Geräten, wie beispielsweise Smartphones und Smart Watches, werden zunehmend auch Alltagsgegenstände wie Kühlschränke, Autos und Thermostate mit dem Internet verknüpft. Nicht selten liest man über Neuheiten der vernetzten Technologie und von immer mehr selbstständig werdenden Geräten und Maschinen, welche teilweise oder auch schon gänzlich autonom handeln: Der Roboter, der im Haushalt hilft oder als Pflege für Patienten eingesetzt wird. Dazu kommen sogenannte "Softwareagenten" – Computerprogramme, die selbstständig handeln, oder Autos die durch Verknüpfung mit dem Internet eigenständig fahren. Dies sind nur wenige Beispiele von einer immer mehr vernetzten und autonomen Welt. Die Vorteile der Automatisierung und Autonomisierung liegen auf der Hand. Maschinen können rund um die Uhr arbeiten, ohne müde zu werden, sind leichter ersetzbar als der Mensch, sind gleichbleibend effektiv und treffen Entscheidungen stets mit derselben Präzision. All diese Systeme können das Leben erleichtern, jedoch auch Probleme mit sich bringen, wie straf-, haftungs- und datenschutzrechtliche Fragestellungen, welche in der Rechtsliteratur diskutiert werden. Problematisch ist vor allem, dass Willenserklärungen von Computern abgebeben werden, unsere Gesetze jedoch lediglich für natürliche und juristische Personen bestimmt sind. Daher ist schwierig zu bestimmen, wer die Verantwortung für automatisierte und vor allem für autonome Willenserklärungen trägt.