Die Haftung bei anfänglicher Unmöglichkeit gemäß § 311a Abs. 2 BGB bildet seit Schaffung der Norm durch die Schuldrechtsreform einen Brennpunkt der vertragsrechtlichen Forschung. Josef Wittmann analysiert den Haftungsgrund der Vorschrift und entwickelt eine neue Haftungstheorie, welche die Erfüllungserwartung des Gläubigers zum Anknüpfungspunkt der Haftung erhebt.. Zugleich widerspricht der Autor damit der vorgeblichen Hegemonie des Verschuldensprinzips im deutschen Leistungsstörungsrecht und etabliert die Vertrauenshaftung als zweite Spur der Sekundärhaftung neben der Haftung für Verschulden. Anhand dieser Einsichten folgt die Untersuchung der Risikozuweisung bei anfänglicher Unmöglichkeit im Wege theoriegeleiteter Rechtsfindung. Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg, Washington D.C. und Regensburg; Akademischer Mitarbeiter am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg sowie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München; Referendariat am Landgericht München I; Rechtsanwalt in München; 2021 Promotion; seit 2022 Habilitand am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg.
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