Für den Gesetzesvollzug im Umweltrecht sind untergesetzliche Maßstäbe unerlässlich. Neue Erkenntnisse finden aber nicht schnell genug Eingang in das geltende Recht und informelle Vorschriften gewinnen zunehmend an Bedeutung. Hierzu gehören die Papiere der Arbeitsgemeinschaften der Umweltministerkonferenz, die als verwaltungskooperative Normen kategorisiert werden können. Ausgehend von der Untersuchung ihrer materiellen Konkretisierungswirkung überwindet die Arbeit das Argument der bloß faktischen Wirkweise. So gelingen eine rechtsdogmatische Einhegung und das Ausloten der (verfassungs-)rechtlichen Grenzen informeller Gesetzeskonkretisierung.
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