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Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gehört noch immer zu den umstrittensten Gebieten des deutschen Bürgerlichen Rechts. Dirk A. Verse beschäftigt sich dabei mit dem Teilbereich des Verwendungsersatzes (§§ 994ff. BGB). Anlaß seiner Untersuchung sind Probleme in der gegenwärtigen Praxis, die bei der Anwendung dieser Vorschriften immer wieder auftauchen. Welchen Sinn und welche Berechtigung hat der Teilbereich des Verwendungsersatzes? Diese Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund, daß bereits das Bereicherungsrecht Ausgleich für Verwendungen gewährt und zum Beispiel die französische und…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
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Produktbeschreibung
Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gehört noch immer zu den umstrittensten Gebieten des deutschen Bürgerlichen Rechts. Dirk A. Verse beschäftigt sich dabei mit dem Teilbereich des Verwendungsersatzes (§§ 994ff. BGB). Anlaß seiner Untersuchung sind Probleme in der gegenwärtigen Praxis, die bei der Anwendung dieser Vorschriften immer wieder auftauchen. Welchen Sinn und welche Berechtigung hat der Teilbereich des Verwendungsersatzes? Diese Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund, daß bereits das Bereicherungsrecht Ausgleich für Verwendungen gewährt und zum Beispiel die französische und englische Rechtsordnung es im wesentlichen bei dieser bereicherungsrechtlichen Regelung belassen haben. Bei der historisch-rechtsvergleichenden Analyse zeigt Dirk A. Verse, daß es sich bei dem Teilbereich des Verwendungsersatzes um ein Relikt aus dem römischen Recht handelt, in dem es noch kein allgemeines Bereicherungsrecht gab. In ein modernes allgemeines Bereicherungsrecht lassen sich die römischen Regeln jedoch nicht mehr reibungsfrei einfügen. Dirk A. Verse zieht hieraus Folgerungen de lege ferenda, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung einer einheitlichen europäischen Privatrechtskodifikation. Zugleich bemüht er sich, de lege lata die Widersprüche zwischen Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Bereicherungsrecht zu minimieren. Damit leistet er gleichermaßen einen Beitrag zum geltenden deutschen Recht sowie zur europäischen Rechtsvergleichung und zur Rechtsgeschichte.

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