Die Allgegenwart des Internets stellt Staaten bei der datenschutzrechtlichen Regulierung vor Herausforderungen. Um einen angemessenen Schutzstandard gewährleisten zu können, sind sie vielfach darauf angewiesen, eigene Rechtsregeln auf grenzüberschreitende Sachverhalte im Netz anzuwenden. Stefan Herrmann untersucht, welche Möglichkeiten die völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Jurisdiktionsprinzipien hierfür bieten und welche Grenzen sie setzen. Im Mittelpunkt stehen dabei neben dem grundlegenden Territorialitätsprinzip das Personalitäts- und Schutzprinzip sowie das Wirkungsprinzip. Letzteres wird insbesondere von der Datenschutzgrundverordnung als vielversprechender Eckpfeiler bei der Bestimmung des räumlichen Anwendungsbereichs der Verordnung herangezogen. Des Weiteren geht der Autor auf denkbare Jurisdiktionskonflikte bei der datenschutzrechtlichen Regulierung im Netz ein und schlägt einen Ansatz zur Lösung der Konflikte vor. Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität München; 2015 Erste Juristische Staatsprüfung; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der LMU München; 2020 Promotion; Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk München; 2020 Zweite Juristische Staatsprüfung.
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