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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Thema: Internationale Organisationen, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Es existieren zum Teil sehr kontroverse Definitionen bzw. Interpretationen der Begriffe „Staat“, „Souveränität“, „Selbstbestimmung“, „Intervention“, „Menschenrechte“ oder „humanitäre Katastrophe“. Dies verhinderte es bisher universal anwendbare Normen oder „Rechte“, die eine Einmischung Dritter in innerstaatliche Anliegen legitimieren würden, zu entwickeln. Ferner wird hier schon das Spannungsfeld Souveränität der Staaten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Thema: Internationale Organisationen, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Es existieren zum Teil sehr kontroverse Definitionen bzw. Interpretationen der Begriffe „Staat“, „Souveränität“, „Selbstbestimmung“, „Intervention“, „Menschenrechte“ oder „humanitäre Katastrophe“. Dies verhinderte es bisher universal anwendbare Normen oder „Rechte“, die eine Einmischung Dritter in innerstaatliche Anliegen legitimieren würden, zu entwickeln. Ferner wird hier schon das Spannungsfeld Souveränität der Staaten – Selbstbestimmungsrecht der Völker – Menschenrechte, innerhalb dessen die humanitäre Intervention zum tragen kommt deutlich. Vom völkerrechtlichen Standpunkt aus betrachtet haben internationaler Frieden und Sicherheit Priorität vor allen anderen Belangen. Auch werden, zumindest im traditionellen Völkerrecht, nur Staaten als Rechtssubjekte anerkannt. Mit dem Wissen um diese Problematik wird offensichtlich wie schwierig es ist humanitäre Einsätze zu rechtfertigen. Ich vertrete sogar den Standpunkt das „humanitäre Intervention“ ein Mythos ist den es nie gegeben hat und den es vermutlich auch nie geben wird. Es ist nicht nur der Begriff der, wie ich noch zeigen werde, als solches schon widersprüchlich ist, sondern vielmehr stellen sich schwer überwindbare politische und völkerrechtliche arrieren auf, die eine Intervention zum Schutz der Menschenrechte gegen den Grundsatz der staatlichen Souveränität nahezu unmöglich machen. Bevor ich nun auf eben diese politischen und völkerrechtlichen Probleme der humanitären Intervention eingehe werde ich im folgenden zunächst einige Vorschläge diverser Autoren zur Definition der Begriffe „Intervention“, „Staat“, „Souveränität“, Selbstbestimmung“ und „Menschenrechte“ aufgreifen um auf die damit verbundenen Schwierigkeiten näher einzugehen. Ich werde anschließend das Spannungsfeld nochmals knapp umreißen um das Kernproblem darzustellen. Im Anschluss werde ich dann die grundlegenden völkerrechtlichen und politischen Probleme der „humanitären Intervention“ aufzeigen. eventuellen Paradigmawechsel diskutieren. Darauf aufbauend werde meine Arbeit mit einigen Schlussfolgerungen schließen.