Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern in München, Veranstaltung: Staatsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Übernahme des Vorsitzes im Europäischen Rat durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, zu Beginn des Jahres 2007 sind hohe Erwartungen von allen Seiten verbunden. Unter anderem hoffen die europäischen Mitgliedsstaaten, dass unter deutscher Führung die Europäische Verfassung weiterentwickelt und wieder auf den Weg gebracht werden kann. Der „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ wurde am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet und soll die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und Europäischen Union ersetzen. Dieser Vertrag wurde von den (damals noch) 25 Mitgliedstaaten zwar unterzeichnet, jedoch trat er damit noch nicht in Kraft. Zuvor bedarf es noch der Ratifizierung der einzelnen Mitgliedsstaaten. Diese Ratifizierung erfolgte in Deutschland durch die Bestimmungen des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) und Art. 23 Abs. 1 Satz 3 GG und wurde am 12. Mai 2005 vorgenommen. In anderen Staaten war der Vorgang der Ratifikation allerdings wesentlich komplexer, denn hier war ein Volksentscheid vorgesehen. Problematisch war dies vor allem, weil die französische Bevölkerung am 29. Mai 2005 mit 55,6% gegen die Verfassung stimmte und Frankreich den Vertrag somit nicht ratifizierte. Drei Tage später gab es auch in den Niederlanden ein „Nee“ zu den Plänen der Europäischen Union. Hier stimmten sogar 61,8% gegen die Verfassung. Diese Abstimmung war eigentlich nur als eine unverbindliche betrachtet worden, doch auf Grund der hohen Wahlbeteiligung und der deutlichen Ablehnung durch das Volk sah sich die Regierung gezwungen, die Ratifizierung ebenfalls zu versagen. So wurde die mühsam ausgearbeitete Verfassung schon frühzeitig aus den Angeln gehoben, denn viele Staaten legten die Pläne auf Grund der Misserfolge in Frankreich und den Niederlanden vorerst auf Eis. Nicht nur das: Auch in Deutschland wurde Stimmen laut, die kritisierten, dass die Bundesregierung die Verfassung einfach so abgesegnet hatte, ohne, wie in den Nachbarländern geschehen, das Volk zu befragen. Die Frage ist also: Warum wurde dies in Deutschland unterlassen?