Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Pädagogik - Familienerziehung, Note: 1,7, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Der deutsche Staat hat den Schutzauftrag, Kinder zu schützen und das Recht bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in den privaten Raum der Familie einzugreifen. Eine mögliche Intervention ist die Fremdunterbringung der Kinder in Pflegefamilien. Im Jahr 2005 befanden sich in Deutschland ca. 50.000 Kinder in Pflegefamilien, weil die leiblichen Eltern die notwendige Erziehung und Versorgung des Kindes nicht leisten können oder wollen. Hinzukommt, dass der Staat weiterhin beauftragt ist, das Kindeswohl auch innerhalb der Pflegefamilie zu schützen. Die Vollzeitpflege stellt eine große Herausforderung für die aufnehmende Pflegefamilie dar, denn sie ist für die weitere Entwicklung des Kindes verantwortlich. Aus sozialpädagogischer Sicht ist es deshalb wichtig, zu fragen, welche Chancen das Aufwachsen eines Kindes in einer Pflegefamilie im Vergleich zu der Herkunftsfamilie bietet? Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit der obigen Fragestellung im Hinblick auf den Familienbegriff. Zu Beginn wird versucht den Begriff "Familie" zu definieren. Der zweite Abschnitt handelt von dem Spannungsfeld zwischen Elternrecht und dem Schutzauftrag des Staates. Hierbei sollen die Rechte und Pflichten der Eltern auf der einen Seite und die Rechte und Pflichten des Staates auf der anderen Seite aufgezeigt werden. Anschließend widmet sich die Hausarbeit der Vollzeitpflege als "Hilfe zur Erziehung". Dieser Abschnitt ist in vier Unterpunkte aufgeteilt. Der erste Punkt beschreibt die Pflegefamilie und ihre Herausforderung bei der Entscheidung ein Kind aufzunehmen. Im nächsten Punkt werden das Kind und seine Entwicklung in einer Pflegefamilie näher beleuchtet. Der letzte Punkt erklärt die Aufgaben des Jugendamtes innerhalb des Hilfeplans. Abschließend folgt ein Resümee mit Ausblick auf die Zukunft des Pflegekinderwesens.
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