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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, auf Grundlage der Prinzipal-Agent-Theorie die Rolle der EU-Kommission und ihre handlungspolitische Bedeutung im Kontext des Bologna-Prozesses zu untersuchen. Dabei gilt es zunächst den Ansatz der Agenturtheorie zu skizzieren und auf die spezifische Konstellation innerhalb des europäischen Hochschulsektors zu übertragen. Darauffolgend werden anhand der Verlaufsform des Bologna-Prozesses die konkurrierenden…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es daher, auf Grundlage der Prinzipal-Agent-Theorie die Rolle der EU-Kommission und ihre handlungspolitische Bedeutung im Kontext des Bologna-Prozesses zu untersuchen. Dabei gilt es zunächst den Ansatz der Agenturtheorie zu skizzieren und auf die spezifische Konstellation innerhalb des europäischen Hochschulsektors zu übertragen. Darauffolgend werden anhand der Verlaufsform des Bologna-Prozesses die konkurrierenden Interaktions- und Integrationsorientierungen sowie die sich verändernden Einflussdominanzen im Verhältnis der Bologna-Teilnehmerländer und der EU-Kommission betrachtet. Hierbei werden zwei These vertreten, die es zu überprüfen gilt: (T1) Die handlungspolitische Rolle der EU-Kommission lässt sich im Verlauf des Bologna-Prozesses, in Anlehnung an die Prinzipal-Agent- bzw. Prinzipal-Supervisor-Agent-Theorie (vgl. Tallberg 1999, 2003), sukzessive als die eines entrepreneurial Supervisors konzeptionalisieren. (T2) Die informelle und kaum formalisierte Gestalt des Bologna-Prozesses ermöglicht der EU-Kommission, anders als in der Prä-Bologna-Ära, die eigenen hochschulpolitischen Integrations- und Synchronisierungsvorstellungen wirkmächtig in den Prozess einzubringen, zu vermarkten und durchzusetzen. Die Frage inwieweit diese beiden Thesen miteinander vereinbar sind und ob sich Rolle der EU-Kommission im Bologna-Prozess wirklich als Prinzipal-Agent-Verhältnis charakterisieren lässt oder nur unter der Inkaufnahme gewisser Konzessionen Anwendung findet, soll in der Schlussbetrachtung der Arbeit kritisch erörtert und generalisierend zusammengeführt werden.