Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,00, Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben (Fachhochschule), Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland ist die steuerliche Gewinnermittlung durch das Maßgeblichkeitsprinzip geprägt, d.h. die handelsrechtlichen Vorschriften bilden die Grundlage für die Steuerbilanz. Dies ist eine deutsche Besonderheit, die in vielen anderen Rechtskreisen unbekannt ist (z.B. im angelsächsischen Raum), wo handels- und steuerrechtliche Bilanzierung strikt getrennt sind. Diese Verquickung von Handels- und Steuerrecht ist nicht unproblematisch, da die Abschlussadressaten, deren Interessen und damit auch die Zielsetzungen der Abschlüsse voneinander abweichen. Besonders kritisch zu sehen ist die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit, mit der steuerliche Spezialvorschriften auf die handelsrechtliche Bilanzierung zurückwirken, wodurch der Informationswert der Handelsbilanz erheblich beeinträchtigt werden kann. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit diesem Spannungsfeld der Bilanzierung zwischen Handels- und Steuerrecht. Handelsrechtlich wird hierbei größtenteils nur auf die allgemeinen Bilanzierungsvorschriften eingegangen. Die Spezialvorschriften für Kapitalgesellschaften werden nur am Rande nicht berücksichtigt. Auch auf latente Steuern, die entstehen, wenn der handelsrechtliche vom steuerlichen Erfolg abweicht, wird in dieser Arbeit nicht eingegangen. Der Hauptteil der Arbeit ist in zwei Kapitel (2 und 3) gegliedert. Im zweiten Kapitel werden die handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungszwecke und Bilanzierungspflichten miteinander verglichen und die Maßgeblichkeit und Umkehrmaßgeblichkeit werden erläutert. Außerdem wird in diesem Kapitel auf die große Bedeutung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips für die steuerliche Gewinnermittlung eingegangen. Das dritte Kapitel enthält eine vergleichende Darstellung der handels- und steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Aufgrund des knappen Raums kann hierbei kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden, sondern es wird nur auf wesentliche Punkte eingegangen. Am Ende des dritten Kapitels werden einige konkrete Vorschriften behandelt, an denen Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht besonders deutlich werden. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse des Hauptteils sowie einem Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen im Zusam-menhang mit dem Referentenentwurf zu einem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz.
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