Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,3, Universität Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: „Für diese neue Empfehlung mußte die Bildungskommission davon ausgehen, daß behinderte Kinder und Jugendliche bisher in eigens für sie eingerichteten Schulen unterrichtet wurden, weil die Auffassung vorherrschte, daß ihnen mit besonderen Maßnahmen in abgeschirmten Einrichtungen am besten geholfen werden könne. Die Bildungskommission folgt dieser Auffassung nicht […] Damit stellt sie der bisher vorherrschenden schulischen Isolation Behinderter ihre schulische Integration entgegen.“ (DEUTSCHER BILDUNGSRAT 1974, S.10f) Wie die Referenz zeigt, stammt dieses Zitat keineswegs von einem innovativen Bildungskongress des 21.Jahrhunderts- Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schüler1 wurde schon 1973 in den Leitlinien des Deutschen Bildungsrates empfohlen. Damit ist der Integrationsgedanke nichts Neues. Auch hat die Integrationsforschung schon früh Erkenntnisse über das Lernen in heterogenen Klassen zutage gefördert, und damit die Nach-PISA-Frage vorab beantwortet. Schließlich hat Deutschland 2007 mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt, dass ein integratives Bildungssystem alternativlos ist. Dennoch wird gegenwärtig die Bildungsbenachteiligung von Kindern mit Behinderung immer wieder angeprangert und insbesondere bei Lernförderschülern stellt die Beschulung in einer Regelklasse eine Ausnahme dar. Vielfach hört man in Gesellschaft, Politik (und auch im Studiengang Rehabilitations- und Integrationspädagogik!): Integration ja, aber nicht bei Lernförderschülern! Integrationspädagogisch ist Deutschland wohl noch immer ein Entwicklungsland. Schüler mit einer so genannten Lernbehinderung stellen die größte Gruppe der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Dies bietet Anlass genug, den Fragen nachzugehen, wie integrative Maßnahmen auf diese Kinder wirken, welche Schule und welchen Unterricht diese Kinder benötigen. Meine These diesbezüglich lautet: Die Integration von Lernförderschülern ist möglich und nötig.