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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: gut, Ruhr-Universität Bochum (Evangelisch-theologische Fakultät), Veranstaltung: Hauptseminar "Das Widerstandsrecht in der Reformation", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, ob man der Obrigkeit uneingeschränkt zu gehorchen hat oder ihr unter bestimmten Bedingungen den Gehorsam verweigern kann oder es gar Situationen gibt, in denen man sich gegen sie aktiv zur Wehr setzen muss, ist schon für die Reformatoren und ihre Zeitgenossen von elementarer Bedeutung. Jedoch gab es außer dem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: gut, Ruhr-Universität Bochum (Evangelisch-theologische Fakultät), Veranstaltung: Hauptseminar "Das Widerstandsrecht in der Reformation", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, ob man der Obrigkeit uneingeschränkt zu gehorchen hat oder ihr unter bestimmten Bedingungen den Gehorsam verweigern kann oder es gar Situationen gibt, in denen man sich gegen sie aktiv zur Wehr setzen muss, ist schon für die Reformatoren und ihre Zeitgenossen von elementarer Bedeutung. Jedoch gab es außer dem althergebrachten Recht und einigen philosophischen Lösungsvorschlägen seinerzeit keine Möglichkeit der Orientierung. Daher galt es, Lösungsansätze zu entwickeln, denn ein schlichter Verzicht auf Widerstand würde die Reformation womöglich im Keim ersticken, da Dekrete oder Inhaftierungen konkrete Maßnahmen zur praktischen Umsetzung reformatorischer Ansätze verhindern konnten. Es darf aber auch nicht übersehen werden, welche Bedeutung dem Widerstandsrecht bis in die Gegenwart zukommt. Der "Kirchenkampf" ist sicherlich die prominenteste Phase der neueren Geschichte, in der diese Frage zu bedenken war. Darüber hinaus ist das Thema nach wie vor aktuell: Handelt es sich bei der Verweigerung des Wehrdienstes aus religiösen Motiven nicht letztendlich auch um eine Art des Widerstandes gegen die Obrigkeit? Müssen politische Beschlüsse befolgt werden, nur weil die parlamentarische Mehrheit sie für richtig hält - oder darf man sich aus Gewissensgründen weigern, an ihrer Durchführung mitzuwirken? Als ich diese Arbeit verfasste, wies mich etwa die Diskussion um den Einmarsch nach Afghanistan und die Beteiligung der Bundeswehr auf die Relevanz dieser Fragen. Wie weit reichen die Pflichten der Untertanen gegenüber der Obrigkeit, wie steht es mit den Pflichten gegenüber dem Gewissen oder gar gegenüber Gott? Bei Johannes Calvin handelt es sich um den prominentesten Vertreter der zweiten Reformatorengeneration. Der Calvinismus erfreut sich auch heutzutage noch einer weiten Verbreitung. Aus diesem Grunde ist es wichtig, in Debatten um die Widerstandsfrage auch die Lehre des Genfer Reformators einzubringen. Da das Thema Widerstandsrecht zur Staatsvorstellung gehört und in der Praxis erst dann zur Anwendung kommt, wenn Staat und Herrscher nicht mehr dem in der Theorie gezeichneten Idealbild entsprechen, ist es erforderlich, sich auch mit den dem Widerstandsrecht zugrundeliegenden Staatsrechtsvorstellungen auseinander zu setzen. Diese Arbeit soll daher mit einem Abriss über Calvins Vorstellungen vom Staat beginnen. Ist dem Leser so Calvins Verständnis von Staat und Herrschaft vor Augen, folgt der Hauptteil, der sich mit dem Widerstandsrecht befasst.

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Autorenporträt
1980 Geburt in Bochum 1992-1998 Jugendfeuerwehr und Ehrenamt in der kirchlichen Jugendarbeit seit 1998 Aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr (mit verschiedenen Zusatzaufgaben) 1999 Abitur Gymnasium Eickel, Herne 1999-2006 Studium ev. Theologie in Bochum und Münster 2002-2005 Stud. Hilfskraft an verschiedenen Lehrstühlen der Ruhr-Universität Bochum 2006 Erstes Kirchliches Examen und Fakultätsexamen Ev.-Theologische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum (Diplom) 2006 Ausbildung in Critical Incident Stress Management (CISM) 2006-2007 Ausbildung zum Notfallseelsorger seit 2006 Mitarbeit in der Notfallseelsorge (in verschiedenen Funktionen) 2008 Aufbaukurs Notfallseelsorge 2006-2009 Vikariat in der Ev. Kirchengemeinde Fröndenberg und Bausenhagen, Kreis Unna 2009 Zweites Kirchliches Examen 2009-2012 Pfarrer im Probedienst Ev. Kirchenkreis Dortmund 2010-2011 Klinische Seelsorgeausbildung (12 Wochen KSA) 2010 Ausbildung zum Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr (FIII) seit 2010 Leitung Notfallseelsorge Dortmund und Feuerwehrseelsorge Dortmund 2011 Ausbildung Feuerwehrfachberater Seelsorge 2012-2018 Pfarrstelle Ev. Kirchengemeinde Hörde mit 50% Abordnung zu den Vereinigten Kirchenkreises zwecks Leitung Notfallseelsorge 2012 Kurs "Notfallseelsorge in Führungs- und Koordinierungsaufgaben" seit 2012 Mitarbeit im Fachausschuss PSU/PSNV des Verbandes der Feuerwehren in NRW seit 2013 Gastdozent am Institut der Feuerwehr NRW für PSU und Berufsethik 2016 Pastoralkolleg "Notfallseelsorge im Focus der Medien" 2017 Pastoralkolleg "Talk down bei angedrohtem Suizid" 2017-2019 Komm. Leitung Notfallseelsorge Hamm (Zusatzauftrag) seit 2017 theol. Mitglied Kirchengericht "Verwaltungskammer" der Ev. Kirche von Westfalen seit 2018 Pfarrstelle für Notfallseelsorge und Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst Ev. Kirchenkreis Dortmund 2019-2020 Ausbildung Fachberater für Psychotraumatologie (DIPT) seit 2019 Vorsitz Westfälische Landeskonferenz für Notfallseelsorge und Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst seit 2020 Vorsitz Fachausschuss PSU/PSNV des Verbandes der Feuerwehren in NRW seit 2020 Mitglied der Landessynode der Ev. Kirche von Westfalen 2021 Ausbildung zum Rettungshelfer seit 2022 Fachberater Feuerwehrseelsorge des Verbandes der Feuerwehren in NRW