
Vom Staatenbund zum Bundesstaat? (eBook, PDF)
Die Europäische Union im Vergleich mit den USA, Deutschland und der Schweiz
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Häufig wird behauptet, die europäische Integration sei ein historisch einzigartiger Prozess und mit den traditionellen Begriffen der Staatslehre nicht mehr zu beschreiben; die EU sei weder ein Staatenbund noch ein Bundesstaat, sondern ein Gebilde sui generis.Das vorliegende Buch unterzieht diese These anhand eines historischen Vergleichs der europäischen Integration mit der Verfassungsentwicklung der USA, Deutschlands und der Schweiz einer kritischen Überprüfung. Der Vergleich zeigt, dass im institutionellen Bereich Parallelen zwischen der EU und diesen bundesstaatlichen Integrationsproze...
Häufig wird behauptet, die europäische Integration sei ein historisch einzigartiger Prozess und mit den traditionellen Begriffen der Staatslehre nicht mehr zu beschreiben; die EU sei weder ein Staatenbund noch ein Bundesstaat, sondern ein Gebilde sui generis.
Das vorliegende Buch unterzieht diese These anhand eines historischen Vergleichs der europäischen Integration mit der Verfassungsentwicklung der USA, Deutschlands und der Schweiz einer kritischen Überprüfung. Der Vergleich zeigt, dass im institutionellen Bereich Parallelen zwischen der EU und diesen bundesstaatlichen Integrationsprozessen bestehen. Aber auch auf den Gebieten der rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Integration sind ähnliche Entwicklungen zu beobachten.
Ohne damit Stellung in der Debatte zur Finalität der europäischen Integration zu beziehen, hält die Arbeit fest, dass die EU kein Gebilde sui generis ist, sondern mit den traditionellen Begriffen der Staatslehre beschrieben werden kann.
Das vorliegende Buch unterzieht diese These anhand eines historischen Vergleichs der europäischen Integration mit der Verfassungsentwicklung der USA, Deutschlands und der Schweiz einer kritischen Überprüfung. Der Vergleich zeigt, dass im institutionellen Bereich Parallelen zwischen der EU und diesen bundesstaatlichen Integrationsprozessen bestehen. Aber auch auf den Gebieten der rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Integration sind ähnliche Entwicklungen zu beobachten.
Ohne damit Stellung in der Debatte zur Finalität der europäischen Integration zu beziehen, hält die Arbeit fest, dass die EU kein Gebilde sui generis ist, sondern mit den traditionellen Begriffen der Staatslehre beschrieben werden kann.
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