Fritz Bauers letztes großes Strafverfahren: die in der Ukraine begangenen Verbrechen des Sonderkommandos 4a vor Gericht Als die Ermittler der Zentralen Stelle in Ludwigsburg 1960 auf die Namen der Angehörigen des Sonderkommandos 4a der Einsatzgruppe C stießen, wurden diese von ihrer bereits vergessen geglaubten NS-Vergangenheit eingeholt. Das Sonderkommando hatte auf seiner Marschroute durch die Ukraine 1941 eine Blutspur hinterlassen: Rund 80.000 ukrainische Jüdinnen und Juden fielen den von ihm begangenen Massakern zum Opfer. Gegen elf Angehörige des 60 bis 80 Mann starken Kommandos wurde 1967 im Zuständigkeitsbereich des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer das Hauptverfahren eröffnet. Mit Fokus auf den Hauptangeklagten Kuno Callsen und das Massaker von Babyn Jar beleuchtet Joscha Döpp erstmals die Ermittlungen zu den Verbrechen des Sonderkommandos und deren Vorgeschichte, den Ablauf des Prozesses in Darmstadt sowie seine zeitgenössische Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Während die Ermittler bahnbrechende Grundlagenforschung betrieben hatten, fiel das Gerichtsurteil aufgrund der bundesdeutschen Gehilfenrechtsprechung mit kurzen Freiheitsstrafen ernüchternd aus. Auch die begleitende Presseberichterstattung vermochte es nicht zu verhindern, dass der Prozess in Darmstadt trotz der Schwere der verhandelten Gewaltverbrechen schon bald wieder in allgemeine Vergessenheit geriet.
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