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Immer wieder wird gegen Publikationen, die religiöse Gefühle verletzen, der Vorwurf der Blasphemie erhoben. In einer religiös pluralen Welt mit global wirkenden Medien kann der öffentliche Friede dadurch leicht gestört werden. Was aber verstehen die einzelnen Rechtsordnungen eigentlich unter Blasphemie bzw. dem verwandten Delikt der Aufhetzung zu religiösem Hass? Der Autor vergleicht nicht nur staatliches und internationales, sondern auch religiöses und interreligiöses Recht. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob diese Regelungen die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Religionen…mehr

Produktbeschreibung
Immer wieder wird gegen Publikationen, die religiöse Gefühle verletzen, der Vorwurf der Blasphemie erhoben. In einer religiös pluralen Welt mit global wirkenden Medien kann der öffentliche Friede dadurch leicht gestört werden. Was aber verstehen die einzelnen Rechtsordnungen eigentlich unter Blasphemie bzw. dem verwandten Delikt der Aufhetzung zu religiösem Hass? Der Autor vergleicht nicht nur staatliches und internationales, sondern auch religiöses und interreligiöses Recht. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob diese Regelungen die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Religionen und Weltanschauungen berücksichtigen und so zum Schutz des (inter-)religiösen Friedens beitragen. Zudem wird der grundrechtliche Rahmen abgesteckt, den Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit vorgeben. Burkhard Josef Berkmann, Dr. iur., Dr. theol., Lic. iur. can., Mag. phil., geboren 1976 in Bregenz (Vorarlberg); Studium in Innsbruck, Paris, München und Rom; Diözesanrichter und Rechtsreferent in der Diözese St. Pölten (Niederösterreich); Forschungsschwerpunkte: Europäisches Religionsrecht, rechtliche Fragen der Beziehungen zwischen Religionen.

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Autorenporträt
Burkhard Josef Berkmann, Dr. iur., Dr. theol., Lic. iur. can., Mag. phil., geboren 1976 in Bregenz (Vorarlberg); Studium in Innsbruck, Paris, München und Rom; Diözesanrichter und Rechtsreferent in der Diözese St. Pölten (Niederösterreich); Forschungsschwerpunkte: Europäisches Religionsrecht, rechtliche Fragen der Beziehungen zwischen Religionen.