Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,8, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Internationale Politik), Veranstaltung: Außenpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem „Vertrag von Maastricht“ einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über die Einführung, Erarbeitung und Entwicklung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Bereits seit 1970 wird darüber diskutiert, wie neben einer verstärkten Zusammenarbeit in den Bereichen Agrarpolitik und Handelspolitik auch eine Kooperation im Bereich der Außenpolitik geschaffen werden kann. Ein erster Ansatz war die so genannte „Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ)“, die zunächst einen eher informellen Charakter hatte, aber später (1986) durch die „Einheitliche Europäische Akte (EEA)“, die einen speziellen EPZ-Artikel („EPZ-Vertrag“) beinhaltet, auf eine rechtsverbindliche Plattform gestellt wurde. Die „EEA-EPZ“ stellt somit die erste rechtlich bindende Umsetzung der Vorstellung einer gemeinsamen Außenpolitik dar. Die EPZ war aber keine gemeinsame Außenpolitik, sondern nur ein „Rahmen“ für Konsultation und Koordination. Diesbezüglich wurde bereits kurze Zeit später eine Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten gefordert, was 1991 durch die Zusammenlegung der Europäischen Gemeinschaften mit der Weiterentwicklung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), der aus der EPZ hervorgegangenen GASP und der zu entwickelnden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Innen- und Justizpolitik zur Gründung der Europäischen Union (EU) führte. Gründungsdokument war der am 01. 11. 1993 vollständig ratifizierte und in Kraft getretene „Vertrag über die Europäische Union (EUV)“, der allgemein als „Maastricht-Vertrag“ bekannt geworden ist. Vor allem fügt der EUV der Vorstellung von einer gemeinsamen Außenpolitik die Idee einer gemeinsamen Sicherheitspolitik mit der längerfristigen Entwicklung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik hinzu.