Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Salamanca-Erklärung zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse im Jahre 1994 fordern die Staaten der vereinten Nationen erstmals, die Erziehung behinderter Personen als festen Bestandteil des Schulsystems umzusetzen. Als Argumente dafür werden unter anderem das Menschenrecht für Alle auf Bildung, "unabhängig von individuellen Unterschieden" und die "Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" genannt (Salamanca Erklärung, 1994). Im Dezember 2006 wurde darauf aufbauend auf der UN-Behindertenrechts-konvention ein "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" verabschiedet, indem es nun in Art. 1 lautet: "Dass (...) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden" und "gleichberechtigt mit anderen in einer Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben". Daraufhin änderte der Stadtstaat Hamburg sein Schulgesetz und formulierte den § 12 neu, dessen Absatz 1 von nun an besagt: "Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen (...)" (Hamburgisches Schulgesetz, 2014) Damit war die große Debatte um die Inklusion an allgemeinbildenden Schulen erwacht. Doch was bedeutet eigentlich Inklusion? Welche Rolle spielt Exklusion dabei? Können die Schulen dem Anspruch der Inklusion gerecht werden? Findet Inklusion wirklich statt? [...]
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