Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, Note: 5.5 (CH!), Universität Bern (Historisches Insitut), Sprache: Deutsch, Abstract: aus der Einleitung... Die Reformation teilte im 16. Jahrhundert den christlichen Glauben in zwei Konfessionen und führte somit auch eine Wandlung im Bildungswesen herbei, wobei aber die sakrale Komponente im Schulwesen nicht verschwand. Mit der Glaubensspaltung im 16. Jahrhundert kam es zu zahlreichen Religionskriegen zwischen Protestanten und Katholiken, was die ehemalige religiöse Einheitswelt des Abendlandes in zwei verfeindete Lager spaltete. Die Politik musste erstmals Position beziehen und sich über die Forderungen der streitenden Religionsparteien stellen, um Frieden erwirken zu können. Diese Positionierung der Politik hatte entscheidenden Einfluss auf das beginnende Staatskirchentum. Die Säkularisierung, welche so seinen Anfang nahm, leitete auch die Verstaatlichung des Bildungswesens ein. Doch zunächst übten die Konfessionen noch einen beachtlichen Einfluss auf die Schulen aus, nahmen sie in den Dienst der kirchlichen Bestrebungen und stellten sie unter die Vormundschaft der Kirche und des nach kirchlichen Ideen umgestalteten Staatswesens. Die radikalste Auffassung dieses Ansatzes vertritt Gerald Strauss, der die Unterweisung der Jugend in der Reformationszeit in die Nähe der nationalsozialistischen Beeinflussung der Jugend setzt. Die Beachtung, die die Konfessionskirchen dem Bildungswesen zukommen liessen, erwuchs dem Bedürfnis, qualifiziertes Stabspersonal für die eigene Konfession zu schaffen - wollte man in der Konkurrenzsituation bestehen können. Mit dem Aufstieg der Nationalstaaten zu Beginn des 19. Jahrhunderts kümmerte sich nun zunehmend der Staat um die Zweckbestimmung der Schulen. Die religiöse Volksschule der Konfessionalisierungszeit wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts von der Staatsschule abgelöst. In meiner Arbeit werde ich nun diese Entwicklung im Kanton Bern zeigen. Den Weg von der religiösen zur liberalen Volksschule der Regeneration will ich unter anderem anhand zweier Quellen zeigen. Der Schulordnung aus dem Ancien Regime von 1720 soll die Schulordnung der Regenerationszeit von 1835 gegenübergestellt werden. Die Analyse und der Vergleich dieser Schulordnungen sollen helfen, diese Entwicklung im bernischen Volksschulwesen zu belegen. Neben der Arbeit an den Quellen sollen in allgemeinen Kapiteln zum Volksschulwesen des 18. Jahrhunderts bzw. der Regenerationszeit weitere Anzeichen für diese Entwicklung angefügt werden.
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