Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Die Nürnberger Prozesse und ihre Folgen, Sprache: Deutsch, Abstract: "Denn wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen vor der Geschichte gemessen werden." (Robert H. Jackson, zitiert nach: Der Prozess der Hauptkriegsverbrecher vor dem IMT Nürnberg, 14. 11. 1945 - 1. 10. 1946, Bd. 2, Nürnberg 1947, S.118) Das von Chefankläger Robert H. Jackson in der Anklageschrift des Nürnberger Prozesses formulierte Versprechen, die Prozesse blieben kein einmaliges Ereignis, sondern würden als universales Prinzip für die Zukunft fortbestehen, schien über lange Jahre uneingelöst zu bleiben. Erst 1998 mit der Verabschiedung des römischen Statuts für einen ständigen internationalen Strafgerichtshof ist die Welt dem Ideal einer universellen Gerichtsbarkeit für die schlimmsten Verbrechen der Menschheit einen Schritt näher gekommen. Doch wie verlief die Entwicklung des völkerrechtlichen Strafrechts seit Ende der Nürnberger Prozesse? Die folgende Arbeit soll sich mit dieser Entwicklung, von den Nürnberger Prozessen angefangen, bis hin zu dem vorläufigen Höhepunkt der völkerrechtlichen Strafgerichtsbarkeit, dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, befassen.
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