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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Allgemeines und Begriffe, Note: 2,3, FernUniversität Hagen (Institut für Kulturmanagement), Veranstaltung: Kulturförderung durch die öffentliche Hand, Sprache: Deutsch, Abstract: Föderalismus in Deutschland ist nicht einer Laune des Grundgesetzes entsprungen, sondern über Jahrhunderte gewachsen. Kultur in Deutschland ist föderal geprägt. Auf dieser Prägung beruht der Reichtum unseres kulturellen Lebens (Vogel, 2004, S.38). Die Förderung der vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft gehört in Deutschland zu den Kernaufgaben…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Allgemeines und Begriffe, Note: 2,3, FernUniversität Hagen (Institut für Kulturmanagement), Veranstaltung: Kulturförderung durch die öffentliche Hand, Sprache: Deutsch, Abstract: Föderalismus in Deutschland ist nicht einer Laune des Grundgesetzes entsprungen, sondern über Jahrhunderte gewachsen. Kultur in Deutschland ist föderal geprägt. Auf dieser Prägung beruht der Reichtum unseres kulturellen Lebens (Vogel, 2004, S.38). Die Förderung der vielfältigen Kunst- und Kulturlandschaft gehört in Deutschland zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns. Die Vorgehensweise bei der Vergabe von Fördermitteln der öffentlichen Hand ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese Arbeit möchte nicht nur das gesamte Gebiet der öffentlichen Kulturförderung umreißen und das Zuwendungsverfahren erläutern, sondern auch auf die Hürden, Probleme und Hindernisse hinweisen, die im Zusammenhang damit entstehen können. Die Kulturausgaben der öffentlichen Hand werden maßgeblich von Ländern und Gemeinden bestritten. In geringerem Maße beteiligt sich der Bund an der Kulturfinanzierung. Das föderale Prinzip, gem. Art. 20 GG. besagt, dass die Staatsgewalt nach innen vorrangig in den Händen von Teilstaaten d.h. den einzelnen Bundesländern zu liegen hat. Art. 30 GG unterstreicht die Befugnisse der Länder nochmals. Dementsprechend ist die Kulturpolitik der einzelnen Bundesländer, wie sich dies bereits schon in sehr unter-schiedlichen Formulierungen in den jeweiligen Landesverfassungen ausdrückt, stark von den länderspezifischen Traditionen geprägt (vgl. Klein, 2003, S.122). Der finanzielle Rahmen, wie er vor allen Dingen durch die jeweiligen Kulturhaushalte abgesteckt wird, entscheidet wesentlich darüber, welche Institutionen eingerichtet und aufrechterhalten, welche Projekte unterstützt und gefördert werden können. Die Kulturausgaben des Bundes, der Länder und der einzelnen Gemeinden sind jeweils in sog. Haushaltsplänen für ein Haushaltsjahr oder einen Doppelhaushalt festgelegt. Kulturpolitik setzt finanzielle Rahmenbedingungen durch die Aufstellung und Beschließung entsprechender Haushaltssatzungen. Sie ist hierbei in ihren Entscheidungen allerdings keineswegs frei, sondern durch eine Reihe von Konditionen beschränkt. Dies sind vor Allem (vgl. Klein, 2003, S.82f.) : die allgemeinen Regeln des öffentlichen Haushaltsrechtes die allgemeine wirtschafts- und finanzpolitische Situation das allgemeine politische Klima gesetzliche Vorgaben und eingegangene juristische Bestimmungen

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