Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule Fresenius Idstein (Pädagogik & Soziales), Veranstaltung: Recht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Kinder haben noch immer unter Verletzungen ihrer Würde zu leiden – weltweit, aber auch in Deutschland. Mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention (UNKRK) hat sich die Bundesrepublik 1992 in Anerkennung dieser Tatsache bereit erklärt, Kindern die Grundrechte zu sichern, das heißt, sie vor Gewalt und Diskriminierung zu schützen, sie in ihrer geistigen und physischen Entwicklung zu fördern und ihnen Beteiligung zu ermöglichen. Eine entsprechende Verfassungsänderung steht noch aus, obwohl sich Deutschland laut Artikel 4 der UN-KRK dazu verpflichtet hat. Seit Unterzeichnung der Konvention wurde in Deutschland über eine Einführung von Kinderrechten in das Grundgesetz kontrovers diskutiert; kontinuierlich über Jahrzehnte hinweg, aber unter sich stetig verändernden juristischen, politischen und gesellschaftlichen Vorzeichen, wie ich im 2. Kapitel einführend erläutere. Die Verfechter*innen einer Grundgesetzänderung gewannen zunehmend an Einfluss und Unterstützung: Das Bundesverfassungsgericht, der Bundesrat, der UN-Ausschuss für Kinderrechte, Kinderschutz-Verbände sowie prominente Befürworter*innen brachten und bringen ihre Argumente für eine Normänderung, wie ich sie im 3. Kapitel darlege, in die öffentliche und rechtliche Debatte ein. Die Pro-Seite betont hier vor allem die Notwendigkeit, Kinder als Rechtssubjekte zu betrachten und ihnen Schutz, Förderung, Nichtdiskriminierung & Beteiligung verfassungsrechtlich zuzusichern. Die Argumente gegen eine Grundgesetzänderung werde ich in Kapitel 4 anführen. Hierbei konzentriere ich mich auf die Frage, ob Kinderrechte nicht als universelle Menschenrechte in Artikel 1 Absatz 1 GG bereits gesichert sind. Ebenso stelle ich die Problematik einer möglichen Einschränkung des Elternrechtes dar. Des Weiteren beschreibe ich den Einwand der Gegner*innen einer Grundgesetzänderung, dass eine Einführung von Kinderrechten ohne praktische Konsequenzen bleiben würde. Abschließend werde ich in meinem Fazit und Ausblick erörtern, ob die gegenwärtige Debatte um den vom Kabinett 2021 eingebrachten Ergänzungsvorschlag letztlich ein Zeichen dafür ist, dass Politik und Gesellschaft für einen Paradigmenwechsel in Bezug auf Kinder und die Sicherung ihrer vorrangigen Grundrechte noch nicht bereit sind.