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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar zum Bilanz- und Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Institut der Betriebsaufspaltung ist eine seit Jahrzehnten in der Praxis etablierte Methode, um die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften zu kombinieren. Die Betriebsaufspaltung stellt daher vor allem aus steuerrechtlicher Perspektive ein interessantes Thema dar, das in der vorliegenden Arbeit vertieft werden soll. Dabei ist zunächst festzustellen, dass eine…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Universität Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar zum Bilanz- und Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Institut der Betriebsaufspaltung ist eine seit Jahrzehnten in der Praxis etablierte Methode, um die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften zu kombinieren. Die Betriebsaufspaltung stellt daher vor allem aus steuerrechtlicher Perspektive ein interessantes Thema dar, das in der vorliegenden Arbeit vertieft werden soll. Dabei ist zunächst festzustellen, dass eine Betriebsaufspaltung regelmäßig dann vorliegt, wenn eine ihrer Art nicht gewerbliche Betätigung durch eine personelle und sachliche Verflechtung zwischen dem Besitzgesellschafter und dem Betriebsgesellschafter zum Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 I S1 Nr.1, II EStG i.V.m. § 2 I GewStG umqualifiziert wird. So wird eine entgeltliche Nutzungsüberlassung von Grundstücken und anderweitigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von dem Besitz- an das Betriebsunternehmen nicht als vermögensverwaltend angesehen, sondern als Betreiben eines Gewerbebetriebs. Die dabei entstandenen Betriebs- und Besitzunternehmen sind rechtlich gesehen zwei getrennte Gewerbebetriebe mit selbständigen Rechtsträgern als Steuerpflichtige. Das Betriebsunternehmen übt das operative Geschäft aus, während das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen die wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Zwecke der Betriebsfortführung überlässt. Im Folgenden sollen zunächst in Teil B. die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung erläutert werden, um anschließend in Teil C. auf die üblichsten Formen der Betriebsaufspaltung einzugehen. Dabei steht die echte bzw. klassische Betriebsaufspaltung im Vordergrund. Abschließend wird in Teil D. ein Fazit gezogen, in dem final die Vor- und Nachteile dargelegt werden.