Die vorgelegte Untersuchung zeigt, dass die Belange des vorbeugenden Hochwasserschutzes einerseits und der Hafenentwicklung andererseits bei richtiger Gesetzesauslegung durchaus in Einklang gebracht werden können. So lassen sich Spielräume der Hafenentwicklung aus bauplanungsrechtlichen wie aus fachplanungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten wie auch auf der Ebene vorhabenbezogener Einzelfallgenehmigungen begründen. Dabei kommt dem Ausgleich von Retentionsraumverlusten maßgebliche Bedeutung zu. Hierfür bietet sich, naturschutz- und bauplanungsrechtlichen Vorbildern folgend, das Instrumentarium eines hochwasserbezogenen Flächenpools zur Bereitstellung von Ausgleichsflächen sowie hiermit verbundener Retentionsraumkonten an.
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