Unter dem politischen Druck der Corona-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber mit dem StaRUG die EU Restrukturierungsrichtlinie im Eiltempo umgesetzt und erstmalig einen gesetzlichen Rahmen für Unternehmensrestrukturierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens geschaffen. Das Werk untersucht das brandaktuelle Umsetzungsgesetz auf seine Praxistauglichkeit und entwickelt auf der Grundlage verbleibender Regelungslücken ein alternatives Ausgestaltungsmodell, das weitere Reformdebatten im anstehenden Evaluierungsprozess anstößt. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass das Restrukturierungsrecht de lege ferenda um einen minimalinvasiven Vertragsrahmen anzureichern ist, der insbesondere KMUs eine schnelle und kostengünstige Alternative offeriert.
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