Im Kontrast zu Hegels Rechtsphilosophie, zu der seit seinem Tod eine Fülle von Vorlesungsnachschriften publiziert worden sind, ist die 'Philosophie des (subjektiven) Geistes' bisher eher stiefmütterlich behandelt worden. Das ist um so erstaunlicher, als Hegel selbst auf diesen Teil seines Systems besonderen Wert legte; denn in der Philosophie des Geistes wollte er zeigen, dass der Geist darauf aus ist, sich als Wille hervorzubringen, welcher, als der praktische Geist überhaupt, die nächste Wahrheit der Intelligenz ist.« Diese Erstedition der Nachschriften der Vorlesung über die 'Philosophie des Geistes' aus dem WS 1827/28 (erstmals gehalten auf der Basis der erheblich revidierten und erweiterten 2. Auflage der Enzyklopädie) erfüllt ein seit anderthalb Jahrhunderten bestehendes Desiderat.
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