Während die in GW 26,1 veröffentlichten Rechtsphilosophie-Vorlesungen Hegels aus Heidelberg und seinen ersten Berliner Jahren die 'Grundlinien der Philosophie des Rechts' (GW 14,1) vorbereiten, trägt Hegel in der ersten Hälfte der 1820er Jahre seine Rechtsphilosophie auf der Grundlage dieses Vorlesungskompendiums vor. Daneben stützt er seinen Vortrag vor allem auf seine handschriftlichen Notizen (GW 14,2), jedoch nicht, ohne mehrfach auch über diese hinauszugehen. Der vorliegende Band dokumentiert diese weitere Entwicklung seiner Rechtsphilosophie in den Kollegien der Jahre 1821/22 (belegt durch eine anonyme Nachschrift) sowie 1823/24 und 1824/25 (belegt durch Nachschriften Hothos und v. Griesheims). Nachdem Hegel in der zweiten Hälfte der 1820er Jahre das Rechtsphilosophie-Kolleg seinem Freund und Schüler Eduard Gans übertragen hatte, wollte er im Winter 1831/32 wiederum die Rechtsphilosophie vortragen; die wenigen Kollegstunden, die er vor seinem Tod noch lesen konnte, sind durch eine Nachschrift von D. F. Strauss belegt. Der Editorische Bericht sowie die erläuternden Anmerkungen folgen im dritten Teilband.