Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,3, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Was auf eine adlige Witwe zukam, wenn ihr Ehemann vor ihr starb, überstieg das, was im Falle ihres Todes geregelt werden musste bei weitem. Doch ging es nicht nur um Fragen bezüglich des Wittums. Besonders problematisch lag der Fall, wenn der Verstorbene neben seiner Witwe einen unmündigen Sohn hinterließ, der nicht sofort die Regierungsgeschäfte übernehmen konnte. In diesem Fall gab es verschiedene Möglichkeiten. Entweder ein Vertrauter, oder ein Rat aus Vertrauten konnte bis zur Erlangung der Mündigkeit die Regierung vormundschaftlich übernehmen, oder aber die Witwe selbst übernahm die Regentschaft in Vormundschaft. In letzterem Falle wurden häufig Vorwürfe laut, dass Frauen nicht geeignet wären die Regentschaft zu übernehmen, obwohl vormundschaftliche Regentinnen bereits im Mittelalter üblich waren. Auch die Vorteile einer Regentschaft durch die Mutter mit Blick auf Dynastiesicherung lagen auf der Hand. Allerdings waren diese Vormünderinnen keine Herrscherinnen aus eigenem Recht, wie beispielsweise Königin Christine von Schweden, oder Königin Elisabeth von England. Dennoch haben sie regiert, doch in welchem Umfang konnten diese Regentinnen agieren und wie gestaltete sich ihre Regentschaft?
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