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Vermögensschadensersatz, Schmerzensgeld, Genugtuung und Vorteilsausgleich stehen auch nach der aktuellen Rechtslage systematisch unstimmig nebeneinander. Der Verfasser entwickelt eine gesamteinheitliche Schadensersatzkonzeption, welche auf einer abstrakten Ebene die dogmatischen Grundannahmen der §§ 249 ff. BGB an die tatsächlichen Bedürfnisse der heutigen Zeit anpasst und die gesetzessystematischen Veränderungen durch die Schadensersatzrechtsreform konsequent umsetzt. Schwerpunkte sind dabei die Bestimm- und Bewertbarkeit von Nichtvermögensvorteilen, die Anerkennung eines weiten…mehr

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Produktbeschreibung
Vermögensschadensersatz, Schmerzensgeld, Genugtuung und Vorteilsausgleich stehen auch nach der aktuellen Rechtslage systematisch unstimmig nebeneinander. Der Verfasser entwickelt eine gesamteinheitliche Schadensersatzkonzeption, welche auf einer abstrakten Ebene die dogmatischen Grundannahmen der §§ 249 ff. BGB an die tatsächlichen Bedürfnisse der heutigen Zeit anpasst und die gesetzessystematischen Veränderungen durch die Schadensersatzrechtsreform konsequent umsetzt. Schwerpunkte sind dabei die Bestimm- und Bewertbarkeit von Nichtvermögensvorteilen, die Anerkennung eines weiten Verständnisses einer Genugtuungsfunktion sowie die grundsätzliche Verrechenbarkeit von Vermögens- und Nichtvermögenswerten. Durch diese Konzeption, die an einer starren Differenzierung zwischen Materiellem und Immateriellem nicht mehr festhält, werden gemeinhin anerkannte Grenzen des Schadensersatzrechts weithin 'aufgebrochen'. Obwohl die Vorteilsanrechnung beim Schmerzensgeld in den Lehrbüchern, Monographien und Kommentaren weitgehend vernachlässigt wird, lassen sich durchaus praxisrelevante Fallkonstellationen ausmachen, die der Verfasser auf Grundlage der fortentwickelten Dogmatik sachgerecht und widerspruchsfrei lösen kann. Die Arbeit richtet sich demnach nicht nur an Wissenschaftler, sondern auch an Rechtsanwälte und Richter, die aus Gründen der Rechtssicherheit einer Orientierungshilfe bei der Schmerzensgeldbemessung bedürfen.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Dr. iur. Dominik Erm wurde 1984 in Köln geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und absolvierte sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Landgerichts Düsseldorf. In den Jahren 2007 bis 2014 war Herr Erm Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht bzw. am Institut für Versicherungsrecht der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Er promovierte dort im Jahr 2013 mit einer Arbeit zum Thema "Vorteilsanrechnung beim Schmerzensgeld - ein Beitrag zur Fortentwicklung des Schadens(ersatz)rechts", die von Herrn Prof. Dr. Dirk Looschelders betreut wurde. Seit dem Jahr 2015 ist Herr Erm als Richter im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf tätig. Prof. Dr. Dirk Looschelders wurde am 21. 10. 1960 in Lüchow geboren. Er studierte von 1982-1987 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und legte 1987 sein Erstes juristisches Staatsexamen ab. Die Zweite juristische Staatsprüfung erfolgte 1990 in Stuttgart. Von 1990-1998 war Looschelders wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim. Er promovierte dort im Jahre 1995 mit einer Arbeit zum Thema "Die Anpassung im Internationalen Privatrecht", die von Prof. Dr. Egon Lorenz betreut wurde. 1998 habilitierte sich Looschelders an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Egon Lorenz mit einer Arbeit zum Thema "Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht". Dabei wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer "Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Privatversicherungsrecht sowie Rechtstheorie" verliehen. In den Jahren 1998/99 war Looschelders als Privatdozent an der Universität Mannheim tätig und nahm im Sommersemester 1999 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg wahr. Am 1. 10. 1999 wurde Looschelders zum Universitätsprofessor an der Universität Düsseldorf ernannt. Er hat dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-recht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht inne und ist seit dem 1. 10. 2006 außerdem Direktor des dortigen Instituts für Versicherungsrecht. Vom 17. 3. 2008 bis zum 31. 3. 2010 war Looschelders Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Looschelders weist zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privatrechts und des Privatversicherungsrechts auf. Zu nennen sind insbesondere die in der renommierten Reihe Academia Iuris erschienenen Lehrbücher zum Schuldrecht (Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2010; Besonderer Teil, 5. Aufl. 2010), der Kommen¬tar zum Internationalen Privatrecht (2004) sowie der Kommentar zum VVG (2010), den Looschelders zusammen mit Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann (Münster) herausgibt. Hinzu kommen mehrere umfangreiche Kommentierungen zum BGB (Staudinger, Nomos Kommentar) und zum VVG (Münchener Kommentar zum VVG). Der Zeitschrift Versicherungsrecht ist Looschelders seit 2001 als Schriftleiter eng verbunden.