Viele Juristen und Juristinnen in der Ausbildung scheuen bestimmte Bereiche des Allgemeinen Teils des Schuldrechts. Zum einen ist dieser Teilbereich höchst umfangreich mit sehr vielen Streitpunkten, die man für den Ernstfall lernen muss. Zum anderen sind Probleme enthalten, die sich nicht einfach erschließen oder für die es schlicht keine brauchbare Literatur gibt. Derartige schwierige Materien sind der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Drittschadensliquidation. Hier finden sich in vielen Lehrbüchern oft nur kurze Erörterungen, die jedoch für die erfolgreiche Bearbeitung einer Klausur oder Hausarbeit (und insbesondere für die erste Staatsprüfung) nicht ausreichen. Es besteht somit ein Bedarf an einer tieferen Erklärung, die sich aber nicht in zu viele Feinheiten verästelt, sodass der Gesamtüberblick gewahrt werden kann. Immerhin muss man sich als Studierender oder Studierende in der Rechtswissenschaft mit enorm vielen rechtlichen Gebieten auseinandersetzen, weshalb ein kurze und verständliche Erklärung von größter Bedeutung ist.
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