Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und geistiges Eigentum), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen von Privatisierungen von Gesellschaften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzen die Regierungen Golden Shares / Goldene Aktien ein, um ihren Einfluss in der betreffenden Gesellschaft auch nach erfolgter Privatisierung zu behalten. Die in den Golden Shares verbrieften Regelungen, die nur zu Gunsten einer staatlichen Stelle gelten, beschränken den freien Marktverkehr, eines der Grundziele des Europäischen Binnenmarktes, welcher im Themengebiet Goldene Aktien durch die Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit geschützt wird. Auch das VW-Gesetz stellt eine Golden Share dar und ist nach EuGH-Urteil ebenso gemeinschaftsrechtswidrig, wie die Golden Shares der Mitgliedstaaten Frankreich, Portugal, Spanien, Großbritannien, Italien und Niederlande. Alle Regierungen scheitern mit ihren Regelungen am Prinzip der Verhältnismäßigkeit, ob-wohl teilweise zwingende Gründe des Allgemeininteresses vor-liegen. Bislang hat der EuGH keine Stellungsnahme abgegeben, in welcher Form die Regelungen in den Golden Shares ausgestaltet werden müssen, damit sie mit Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit vereinbar sind. In den Mitgliedstaaten der EU existieren bis heute noch in über 100 Gesellschaften Golden Shares. Bis auf wenige Ausnahmen werden wahrscheinlich auch sie vom EuGH als gemeinschaftsrechtswidrig angesehen. Sollte der EuGH in Zukunft auch privatautonome Satzungs- und Vertragsgestaltungen an der Kapitalverkehrsfreiheit prüfen, stehen auch viele gesellschaftsrechtliche Regelungen der Mitgliedstaaten auf dem Prüfstand.