Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1-, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Köln, Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der Einleitung soll zunächst auf die historische Entwicklung des Waffengesetzes eingegangen werden. Im Jahre 1945 ging in Deutschland die gesetzgeberische Gewalt auf die Alliierte Militärkommission über, im Vordergrund der Politik der Alliierten stand die völlige Entmilitarisierung Deutschlands. Ursprung dieses Vorgehens war der Gedanke, dass von deutschem Boden nie wieder eine Gefahr für die benachbarten Staaten ausgehen sollte. Aus diesem Grund wurden die deutschen Streitkräfte aufgelöst und die völlige Entwaffnung, auch der Zivilbevölkerung, angeordnet. Selbst der im Neuaufbau befindlichen deutschen Polizei war das Tragen von Schusswaffen untersagt. Ein halbes Jahrhundert später ist die Bundesrepublik Deutschland fest in das westliche Verteidigungsbündnis, die NATO, integriert. Auch bezüglich des privaten Besitzes von Schusswaffen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten einiges verändert. Seit 1956 ist es Privatpersonen wieder gestattet, Schusswaffen für den privaten Gebrauch zu besitzen. Der private Waffenbesitz wird durch das Bundeswaffengesetz geregelt, dass seit 1972 in Kraft ist. Eine umfassende Änderung dieser Vorschriften erfolgte durch das im Juni 2002 verabschiedete und im Oktober 2002 verkündete Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechtes. Derartige spezialgesetzliche Regelungen wie sie das heutige Bundeswaffengesetz enthält, waren bis in die zwanziger Jahre dieses Jahrhundert noch unbekannt.