"Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles andere ist sekundär . . . . Ohne diese Stütze einer vertrauenswürdigen Ab stimmung hängen die demokratischen Institutionen in der Luft". Als Jose Or tega y Gasset mit diesen Worten vor nun einem Dreivierteljahrhundert den 1 hatte er Kern des Verhältnisses von Wahlrecht und Demokratie umschrieb, vor allem die Organisation der Wahl bzw. die administrative Seite des Wahl prozesses im Auge. Angesichts der damaligen manipulativen Wahlpraxis in 2 seinem Heimatland Spanien war nur verständlich, daß er die Legitimität der öffentlichen Institutionen von der Garantie freier Wahlen und zuverlässiger Wahlergebnisse abhängig machte und letztere an die technische Gestaltung der Wahlen gebunden sah. Eine "vertrauenswürdige Abstimmung" verlangte objektiv richtige Wählerverzeichnisse, Wahlbehörden, welche die ordnungs gemäße Durchführung der Wahlhandlung gewährleisten, Verfahren, welche die adäquate Feststellung der effektiven Wahlergebnisse gestatten. In der Tat wurde der Prozeß der Demokratisierung des Wahlrechts auf immer breitere Bevölkerungsschichten, der identisch ist mit der Entstehung der modernen Demokratie, in den heute demokratisch verfaßten Industriegesellschaften be gleitet von Gesetzesmaßnahmen zur Verhinderung der Wahlmanipulation 3 und zur Sanierung der Wahlpraxis. Alles, was die Glaubwürdigkeit und Le gitimität von Wahlen in Frage stellen konnte, wurde durch administrative Vorkehrungen und Anweisungen zu unterbinden oder durch gesellschaftliche Kontrolle zu bändigen versucht. Dem diente etwa die Einrichtung von Wahl behörden, die unabhängig von der politischen Macht und von den in den Wahlkampf involvierten parteipolitischen Kräften agierten.
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