Religionen und Weltanschauungen können «nur durch Vernunft und Überzeugung geleitet werden, und nicht durch Zwang und Gewalt; daher sind alle Menschen in gleicher Weise berechtigt zur freien Religionsausübung entsprechend ihrem Gewissen» (Art. 16 der Virginia Declaration of Rights von 1776). Diese Sicht stärkt die Rechte des Individuums gegenüber den Religionen und Weltanschauungen. Wer die Menschenwürde und die sich daraus ergebenden Freiheitsrechte der Person nicht anerkennt, wird in einer pluralen Gesellschaft totalitär und gefährdet den Frieden. Damit sind die Freiheitsrechte zum Kriterium geworden, nach dem Religionen und Weltanschauungen beurteilt werden und die zugleich im Kern herausfordern: Die Freiheit im Sinne der Autonomie des Einzelnen stellt das Prinzip der Religionen und Weltanschauungen auf den Kopf.
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