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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Reformpädagogik, Note: keine, Philipps-Universität Marburg (Pädagogik), Veranstaltung: Reformpädagogik, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend vom Menschenbild Rudolf Steiners betrachtet man die Entwicklung vom Kleinkind zum Erwachsenen als eine Entfaltung in vier Stufen, den sogenannten „Wesensgliedern“, die jeweils sieben Jahre umfassen. Jeder Entwicklungsstufe wird dabei auch ein spezielles pädagogisches Konzept zugeordnet, das nicht selten auch einen besonderen „Charakter“ des Pädagogen fordert. Hierbei ist natürlich immer zu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Reformpädagogik, Note: keine, Philipps-Universität Marburg (Pädagogik), Veranstaltung: Reformpädagogik, Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgehend vom Menschenbild Rudolf Steiners betrachtet man die Entwicklung vom Kleinkind zum Erwachsenen als eine Entfaltung in vier Stufen, den sogenannten „Wesensgliedern“, die jeweils sieben Jahre umfassen. Jeder Entwicklungsstufe wird dabei auch ein spezielles pädagogisches Konzept zugeordnet, das nicht selten auch einen besonderen „Charakter“ des Pädagogen fordert. Hierbei ist natürlich immer zu beachten, dass sich das Kriterium immer nach den jeweiligen Eltern richtet, die einen Pädagogen in sein Amt einsetzt. Die erste Entwicklungsstufe umfasst den Zeitraum von Geburt bis zum 7. Lebensjahr des Kindes, diese Zeit ist die „Zeit des physischen Leibes“. In dieser Spanne ist das Kind vor allem sensibel für die Sinnesreize seiner Umgebung und schult das eigene sinnenhafte Erfahren. Der entsprechende Erziehungsgrundsatz lautet hier auf Nachahmung des Vorbildes, wobei der Anspruch an den Erzieher deutlich erkennbar ist: Der Pädagoge sollte besonders im moralischen Sinne „gut“ sein und den Kindern zum „guten“ Vorbild dienen. Das zweite Wesensglied ist der „Ätherleib“, auch „Bildekräfteleib“ genannt, bei dem die Entwicklung des Gedächtnisses und die Ausprägung der Vorstellungskraft vonstatten gehen. Diese Stufe beginnt mit dem 7. und endet mit dem 14. Lebensjahr. Als erzieherischer Grundsatz gelten hier Nachfolge des Kindes gegenüber der Autorität des Pädagogen. Vom 14. bis zum 21. Lebensjahr folgt nun die dritte Stufe, der „Ätherleib“, während der das abstrakte Denken und die freie Urteilskraft, aber auch die Trieb und Leidenschaften ausgebildet werden. Der erzieherische Grundsatz basiert nun auf der Förderung des selbständigen Denken und kritischen Hinterfragens, um Urteilsfähigkeit einzuüben. Mit dem 21. Lebensjahr ist die Entwicklung schließlich abgeschlossen und das endgültige „Ich“ des Menschen ist erreicht. Von nun an wird das Individuum als mündig und frei betrachtet, daher wird die Erziehung durch andere abgelöst von der Selbsterziehung.