Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Universität Hamburg, Veranstaltung: Hobbes: Vom Bürger (De Cive), Sprache: Deutsch, Abstract: Wann sind Verträge gültig? - Mit dieser Frage wird sich in dieser Arbeit nicht als juristisches oder politisches Phänomen beschäftigt, sondern im Rahmen einer philosophischen Analyse. Ich tauche hier in die tieferen Strukturen ein, um das entscheidende Kriterium für die Gültigkeit eines Vertrages ausfindig zu machen. Dieses ergibt sich aus der analytischen Betrachtung des Vertragsbegriffs selbst. Die Frage danach, wann Verträge gültig sind, läuft so letztendlich auf die Suche nach dem hinaus, was Michael Oliva Córdoba als den "Quell der Verbindlichkeit" bezeichnet. Dafür werde ich zunächst den Vertragsbegriff bestimmen. Verträge und Übereinkommen werden hier als wechselseitige Rechtsübertragung definiert. Dazu soll im nächsten Schritt bereits der Charakter der Verbindlichkeit von Verträgen und Übereinkommen im Allgemeinen näher betrachtet werden. Hier gehe ich auch auf den Hobbes'schen Unrechtsbegriff ein und beschäftige mich mit den Dingen, zu denen man sich, laut Hobbes, nicht verpflichten kann. Im nächsten Schritt soll dann der Quell der Verbindlichkeit von Verträgen ausfindig gemacht werden. An dieser Stelle werden die Begriffe des Wollens und der Zustimmung interessant. Um die Notwendigkeit des Vorliegens eines Wollens näher zu untersuchen, betrachte ich zunächst das Schließen von Verträgen aus handlungstheoretischer Perspektive. Anschließend wird dann die "Akt-Zustands-Ambiguität" (Córdoba im Erscheinen) des Zustimmungsbegriffs untersucht. Hier kommen wir zu dem Schluss, dass der Begriff der Zustimmung nicht nur einen Akt, sondern auch einen Zustand beschreiben kann: die Übereinstimmung des Willens der Vertragspartner (Konsens). Der Konsens erweist sich letztlich als der Quell der Verbindlichkeit von Verträgen. In diesem Schritt beziehe ich mich besonders auf Michael Oliva Córdobas Einsichten zum klassischen römischen Recht. Dazu wird thematisiert, dass staatliche Vertreter die Gültigkeit von Verträgen zusätzlich im Sinne ihrer individuellen Gerechtigkeitsvorstellungen beschränken. Diese stehen jedoch, wie wir sehen werden, nicht mit dem Wesen eines Vertrages im Einklang, sondern verfehlen es sogar komplett. [...]
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