Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Georg-August-Universität Göttingen (Sozialwissenschaftliche Fa.), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Kanzlerdemokratie wurde ursprünglich in der politischen Publizistik geprägt und hat sich mittlerweile als wissenschaftlicher Arbeitsbegriff etabliert ( Schmidtke 2001, S.12). Trotz breiter Akzeptanz des Begriffes "Kanzlerdemokratie" in der Politikwissenschaft ist er weiterhin Gegenstand kontroverser Diskussionen (ebd. S.14). Ausgehend von der Voraussetzung, dass es sich bei der "Kanzlerdemokratie" um einen Regierungstyp der Bundesrepublik handelt, soll unter der Verwendung der von Niclauß aufgestellten Strukturmerkmale anhand zwei neuer Biographien sowie Zeitungsberichten über die Regierungszeit Schröders von 1998 - 2002 untersucht werden, inwieweit diese Regierung Schröder ein Beispiel für eine "Kanzlerdemokratie" ist. In der Politikwissenschaft gibt es verschiedene Meinungen zum Thema "Kanzlerdemokratie". Man ist sich nicht einig ob nur die Amtszeit Konrad Adenauers als "Kanzlerdemokratie" zu werten sei, oder ob es sich bei der Kanzlerdemokratie um ein Regierunsmodell handelt, welches zumindest bis in die Gegenwart hinein von Bedeutung ist (Niclauß 1990, S.134). In Wissenschaftlichen arbeiten wird zum Teil die Affassung vertreten, der Begriff "Kanzlerdemokratie" Sei ausschließlich mit der Regierungszeit Adenauers verbunden. So kommt Rüdiger Altmann zu dem Schluß, die absolute Mehrheit der CDU/CSU sei Voraussetzung dieses Regierunstyps (Niclauß 1990, S. 134). Anselm Doering - Manteuffel hält die "Kanzlerdemokratie" an die Ausgangssituation von 1949 gebunden und auf die Regierungszeit Adenauers beschränkt (ebd.). Nach Hans - Peter Schwarz ist die " Kanzlerdemokratie" als Zustand der schwerpunktmäßigen institutionellen Machtverteilung zu Gunsten des Bundeskanzleramtes auf die Jahre 1949 bis 1961 begrenzt (ebd.).Nach Karl Bracher ist die "Kanzlerdemokratie" als Modifikation der Parlamentsdemokratie nicht nur ein Resultat einer zufälligen personellen Konstellation in den ersten Jahren der Bundesrepublik in Gestalt des Bundeskanzlers Adenauer, sondern auch in Reaktion auf verfassungspolitische Strukturfehler der Weimarer Verfassung eine bewußte. Die Kanzlerdemokratieberuht somit auf historischen Voraussetzungen und eine verfassungspolitischen Rahmen (Bracher 1976, S.120) Allerdings lebt das System der Kanzlerdemokratie "wesentlich von dem Politiker..., der seine großen Möglichkeiten entwickelt und handhabt" (ebd. S. 130) und davon " in welcher Weise die Nachfolger [Adenauers, Anm. d. Verf.] die Rolle des Kanzlers auszufüllen vermögen" (ebd.). [...]
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